Berufshaftpflicht für Ärzte / Ärztinnen – alle Infos
Als Arzt oder Ärztin trägst Du eine immens hohe Verantwortung und solltest daher besonders gut versichert sein. Doch genügt eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen? Mit welchen Kosten muss man rechnen und was muss bei der Auswahl der Versicherung beachtet werden? Wir haben alle wichtigen Infos zum Thema für Dich zusammengefasst.
Greift die Versicherung in allen Fällen?
Wie viel kostet die Versicherung?
Das solltest Du bei der Auswahl Deiner Berufshaftpflichtversicherung beachten.
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Greift die Versicherung in allen Fällen?
Vielleicht weißt Du schon, dass die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Optimalfall schützt sie Dich vor finanziellen Folgen, solltest Du einen Fehler begehen oder vorgeworfen bekommen. Doch greift die Versicherung wirklich in allen Fällen?
Hier kommen 5 Beispiele, bei denen Deine Berufshaftpflichtversicherung möglicherweise nicht greift:
1. Ausschlüsse
Deine Berufshaftpflichtversicherung kann bestimmte Risiken oder medizinische Verfahren ausschließen. Bei unzureichender Prüfung und Beratung würde Dir das erst im Ernstfall bewusstwerden. Wir empfehlen Dir deshalb eine Beratung bei einem unserer unabhängigen Experten oder Expertinnen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle für Dich relevanten Aspekte in Deiner Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
„Viele ärztliche Kollegen und Kolleginnen gehen davon aus, dass die Absicherung über die Klinik stets ausreichend gegeben ist. Die Erfahrungen aus unseren laufenden Prüfungen zeigen jedoch, dass die Tarife einer Vielzahl der Kliniken und Praxen erhebliche Ausschlüsse, Selbstbehalte und Möglichkeiten zum Regress beinhalten.“
Michael Strätling - Leitung Ärzteberatung & Niederlassungsmanagement beim Ärzteberaterteam und bei PlanUp
2. Vorsatz
Sollte ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt werden, so kann die Berufshaftpflichtversicherung in bestimmten Fällen nicht greifen. Deine Versicherung sollte aber zumindest eine Schadenprüfungs- und Abwehr-Funktion beinhalten, um Dir eine Chance zu geben, den Vorsatzvorwurf auszuräumen.
3. Fahrlässigkeit
Gerade bei der Absicherung durch eine Klinik besteht häufig / vielfach / in vielen Fällen kein Versicherungsschutz, wenn Schäden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Deshalb solltest Du immer darauf achten, dass dieser Schutz in Deinem eigenen Tarif gewährleistet ist.
4. Vertragsverletzung
Solltest Du als Arzt oder Ärztin – auch versehentlich - gegen das Gesetz oder die Bedingungen der Versicherung verstoßen, so kann es ebenfalls sein, dass Deine Berufshaftpflichtversicherung nicht greift.
5. Ursache unklar
Schwierig wird es, wenn der Schaden nicht direkt auf eine medizinische Behandlung oder Tätigkeit zurückzuführen ist. Achte deshalb darauf, dass Dich Deine Versicherung auch bei der Schadenabwehr unterstützt.
Wie viel kostet die Versicherung?
Eines ist völlig klar: Die Kosten, die Du ohne eine passende Berufshaftpflichtversicherung tragen müsstest, stehen in keinem Verhältnis zu den Versicherungskosten selbst.
Doch wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung, die wirklich alle notwendigen Aspekte abdeckt?
Die ernüchternde Antwort: Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Generell unterscheiden sich die Tarife je nach Risikoprofil, Fachrichtung und Tätigkeit. Zusätzlich müssen Deine individuellen Absicherungswünsche und die Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Lass Dich daher gerne von den unabhängigen Experten und Expertinnen unseres Ärzteberater-Teams beraten. Gemeinsam finden wir die beste und kosteneffizienteste Berufshaftpflichtversicherung für Deine Arbeit als Arzt oder Ärztin.
Das solltest Du bei der Auswahl Deiner Berufshaftpflichtversicherung beachten.
In Deiner ärztlichen Tätigkeit sowie bereits im Medizinstudium ist eine auf Dich zugeschnittene und lückenlos passende Berufshaftpflicht entscheidend. Zusammen mit Deiner Rechtsschutzversicherung bilden die beiden „die Vollkasko für Deine Approbation“. Nur so bist Du in allen Haftungsfragen, egal ob Strafrecht, Standesrecht oder Zivilrecht, optimal abgesichert.
Was Du bei der Bedarfsermittlung und der anschließenden Auswahl Deiner Berufshaftpflichtversicherung unbedingt beachten solltest:
Die Bundesärztekammer:
„ §21 Musterberufsordnung der Ärzte sagt aus: „Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern.“
Der Schutz über Deinen Arbeitgeber:
Viele gehen davon aus, dass der ohnehin bestehende Schutz über den Arbeitgeber ausreichend ist. Viel zu oft fällt erst im Klageverlauf auf, dass die Klinik, die Praxis oder auch der Versicherer sich Regressmöglichkeiten offengehalten haben, grobe Fahrlässigkeit nicht abgesichert ist, oder durch eine hohe Selbstbeteiligung de facto kein Schutz gegeben ist.
Der passende Leistungsumfang:
Der Leistungsumfang Deiner Berufshaftpflicht sollte immer Deiner derzeitigen ärztlichen Tätigkeit entsprechen, egal ob Du studierst, angestellt, niedergelassen/freiberuflich ärztlich tätig bist oder aktuell gar keine ärztliche Tätigkeit ausübst, jedoch approbiert bist. Besonders bei einem Stellen- oder Statuswechsel sollte unbedingt eine Überprüfung Deiner Berufshaftpflichtversicherung erfolgen, damit Deine Absicherung immer Deinem tatsächlichen Bedarf entspricht.
Dabei sollten auch wirklich alle Bedarfsmomente berücksichtigen werden. Von den im privaten Bereich liegenden Risiken (z. B Freundeskreisbehandlung oder Nachbarschaftshilfe), der Erste-Hilfe-Leistung (z. B. an einem Unfallort), bis hin zu Deinen freiberuflichen und oder angestellten ärztlichen Tätigkeiten.
Die passende Deckungssumme:
Deine Berufshaftpflicht sollte eine Mindestabsicherung von 5 Millionen Euro für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden beinhalten; bei bestimmten Fachrichtungen auch mehr. Achte hier vor allem auf Maximierungen z.B. je Schadenfall oder pro Jahr.
Absicherung von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz:
Gerade für Dich als Arzt bzw. Ärztin sind die Absicherung von grober Fahrlässigkeit und der Schutz bei einem Vorsatzvorwurf unverzichtbar. Dieser Schutz ist nicht bei allen Berufshaftpflichtversicherungen selbstverständlich und fehlt vor allem in den Betriebshaftpflichtversicherungen vieler Kliniken. Deine Berufshaftpflicht sollte diese Deckungslücken daher in jedem Fall schließen.
Eine angemessene Versicherungsprämie:
Der Versicherungsmarkt hält gerade für Studierende der Medizin und Ärztinnen bzw. Ärzte in Weiterbildung diverse – teils stark rabattierte – Angebote bereit, die viele vor eine Herausforderung stellen. Welches Angebot ist wirklich gut, welche passen genau zum Bedarf und welche sind „einfach nur billig“? Ein noch günstiger Sondertarif für Arzt oder Ärztin in Weiterbildung kann später für den Facharzt und Fachärztin oft teurer oder im worst case nicht mehr passenden sein. Daher empfehlen wir, auch unabhängig von einer Änderung Deiner beruflichen Situation, Deinen Schutz mindestens einmal im Jahr von einem unabhängigen Berater überprüfen zu lassen.
Vergleich der Versicherungen:
Uns stehen als freier und unabhängigen Makler nahezu alle auf dem deutschen Markt erhältlichen Tarife zur Verfügung, inkl. der Sondertarife. Um für Dich stets die passende Berufshaftpflichtversicherung zu finden, analysieren wir zunächst Deinen konkreten Bedarf und erstellen regelmäßig umfassende Leistungsvergleiche.